Ihr Schenkungsvertrag in Lieboch, Graz-Umgebung

Mit einem Schenkungsvertrag können Sie Ihre Erbangelegenheiten noch zu Lebzeiten klären oder Vermögenswerte und Immobilien weitergeben. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, Steuern zu sparen oder die Schenkung mit gewissen Auflagen zu verknüpfen. Als Ihr Notar stehen wir Ihnen für die Errichtung Ihres Schenkungsvertrages zur Verfügung und informieren Sie über alles, was Sie rund um dieses Thema wissen müssen.

Was ist ein Schenkungsvertrag?

Beim Schenkungsvertrag handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, bei dem nur eine Partei eine Leistung erbringt: Der Schenkende verpflichtet sich darin zur Schenkung, ohne dass der Beschenkte dafür eine Gegenleistung erbringen muss. Es können jedoch gewissen Auflagen an die Schenkung geknüpft werden, die der Beschenkte erfüllen muss. Dies ist in der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Generell bedarf der Schenkungsvertrag einer notariellen Beurkundung – eine Ausnahme besteht jedoch, wenn das Schenkungsversprechen sofort erfüllt wird.


Wann macht ein Schenkungsvertrag Sinn?

Handelt es sich um eine Schenkung von größerem Wert, soll die Schenkung erst in der Zukunft erfolgen oder möchten Sie Bedingungen an die Schenkung knüpfen, ist ein durch Ihren Notar gestalteter Schenkungsvertrag sinnvoll. Durch den Schenkungsvertrag erhält sowohl der Schenkende als auch der Beschenkte Rechtssicherheit!

 

Was sollte der Schenkungsvertrag enthalten?

Im Schenkungsvertrag sollte zunächst ausdrücklich festgehalten sein, wer der Schenker und wer der Beschenkte ist. Ferner sollten genaue Angaben zum Gegenstand der Schenkung gemacht werden, einschließlich des Wertes (inklusive Wertgutachten). Der Grund für die Schenkung und gegebenenfalls daran geknüpfte Auflagen sind festzuhalten. Überdies muss die Willenserklärung zur Schenkung notariell beurkundet werden.

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Schenkungsvertrag und Steuern

Bei Schenkungen gelten gewissen Freibeträge, im Rahmen derer Sie steuerfrei schenken können. Die Höhe ist dabei auch abhängig von Ihrem Verhältnis zur beschenkten Person: So ist an den Ehepartner eine höherwertige Schenkung steuerfrei möglich als etwa an Geschwister oder Freunde. 10 Jahre nach der Schenkung an einen bestimmten Menschen können Sie diesen wieder mit dem vollen Freibetrag beschenken. Ihr Notar in Lieboch berät Sie zu den Freibetragsgrenzen und informiert über alle wissenswerten Aspekte!

 

Wieviel kostet ein Schenkungsvertrag?

Die Kosten für einen Schenkungsvertrag sind von Fall zu Fall verschieden und hängen meist auch von Schenkungswert ab. Die Vergütung des Notars richtet sich dabei nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG).

 

Notar Lieboch – Ihr Partner für die Schenkungsvertrag Erstellung

Gerne stehen wir Ihnen als Notar für die Schenkungsvertrag Erstellung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren!