Beglaubigungen und Urkunden im Notariat von Mag. Christoph Kante in Lieboch, Graz-Umgebung

Notare sind dazu befugt Beurkundungen über Rechtserklärungen, Rechtsgeschäfte und rechtserhebliche Tatsachen aufzunehmen und insbesondere auch Unterschriften auf Urkunden zu beglaubigen. Gerne informieren wir Sie über alle damit in Verbindung stehenden Zusammenhänge.

Unterschriftsbeglaubigungen 

Am öftesten werden Unterschriftsbeglaubigungen bei Kaufverträgen, Vollmachten und Grundbucheinträgen benötigt. Dabei bestätigt der Notar, dass der Vertragsunterzeichner den Vertrag inhaltlich verstanden und aus freien Stücken selbst unterfertigt hat. Der Vertrag wird dadurch formgültig. Für eine solche Beglaubigung benötigen wir von Ihnen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis sowie gegebenenfalls eine Urkunde, der Ihr akademischer Grad zu entnehmen ist, etwa die Promotionsurkunde.

Beglaubigte Abschriften

Für die Anfertigung einer beglaubigten Kopie Ihres Vertragsdokuments müssen Sie lediglich das Original vorlegen. Die notariell beglaubigte Abschrift fungiert als Ersatz dafür. Außerdem erstellen wir bei Bedarf Beurkundungen. Beglaubigungen und beglaubigte Abschriften können in unserer Kanzlei in Lieboch in Graz-Umgebung in der Regel ohne vorherige Terminvereinbarung und ohne Wartezeiten vorgenommen werden.